KI im Unternehmen: Was mit Ihren Daten passiert — und wer was darf

KI spart Zeit, keine Frage. Aber wohin gehen die Daten, und welche Rechte hat die Anwendung eigentlich? Was wir im Support inzwischen täglich sehen.

Veröffentlicht am 16. September 2026 · Lesezeit rund 7 Minuten · von Silz-Networks, IT-Systemhaus in Eppertshausen

Arbeitsplatz mit mehreren Bildschirmen und laufenden Systemausgaben

Wo KI im Betrieb inzwischen mitarbeitet

Kunden-E-Mails beantworten, Angebote vergleichen, Excel-Listen auswerten, Briefe formulieren, Protokolle zusammenfassen: Künstliche Intelligenz ist in vielen Betrieben längst Alltag — oft, ohne dass es je jemand offiziell eingeführt hätte. Jemand probiert es aus, es funktioniert, es spricht sich herum.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Werkzeuge sind gut, sie sparen echte Zeit, und wer sie ignoriert, verschenkt etwas. Nur gerät bei der Begeisterung regelmäßig eine Frage in den Hintergrund, die sich hinterher nicht mehr zurückdrehen lässt.

Die Frage, die selten gestellt wird

Was passiert eigentlich mit den Daten, die Sie an eine KI übergeben? Konkret:

  • Wo werden sie verarbeitet? In der EU, in den USA, an einem Ort, der sich aus den Vertragsbedingungen nicht eindeutig ergibt?
  • Wer hat Zugriff? Nur der Dienst selbst, oder auch Unterauftragnehmer — und wissen Sie, welche das sind?
  • Fließen die Inhalte ins Training ein? Bei kostenlosen Zugängen ist das häufig der Fall, bei Geschäftstarifen meist nicht. Der Unterschied steht in den Nutzungsbedingungen, nicht auf der Startseite.
  • Was genau sieht die Anwendung? Nur den Text, den Sie eintippen — oder Ihr gesamtes Postfach, Ihre Dateiablage, Ihren Kalender?

Der letzte Punkt ist der wichtigste, und er ist der am seltensten geprüfte.

Was wir im Support tatsächlich sehen

Die Zahl der Anfragen, bei denen ein KI-System unerwartete Änderungen vorgenommen hat, steigt spürbar. Aus unserer eigenen Praxis:

  • Ordner auf einem Server wurden gelöscht, weil ein Assistent „aufräumen“ sollte und dafür Schreibrechte auf die gesamte Freigabe hatte.
  • Postfächer wurden verändert — Regeln angelegt, Ordnerstrukturen umgebaut —, ohne dass jemand das bewusst beauftragt hätte.
  • E-Mails gingen an falsche Empfänger, weil ein Entwurf automatisch versendet statt zur Prüfung vorgelegt wurde.

Das Muster ist in fast allen Fällen dasselbe: Nicht die KI hat versagt. Sie hat getan, was sie durfte. Das Problem waren die Rechte, die ihr vorher eingeräumt wurden — meist beiläufig, mit einem Klick auf „Zulassen“, weil es sonst nicht weiterging.

Das Prinzip: so wenige Rechte wie möglich

Bei Mitarbeitenden ist das selbstverständlich — niemand bekommt Zugriff auf die Buchhaltung, nur weil es gerade praktisch wäre. Bei KI-Anwendungen wird derselbe Grundsatz regelmäßig übergangen, weil die Rechteabfrage im Einrichtungsdialog auftaucht und man dort schnell weiterkommen will.

Dabei gilt hier dasselbe: Vergeben Sie nur die Rechte, die für den konkreten Einsatzzweck wirklich nötig sind. Ein Werkzeug, das Texte formulieren soll, braucht keinen Schreibzugriff auf Dateiserver. Ein Assistent, der Termine finden soll, braucht keinen Vollzugriff auf das Postfach.

Wichtig zu wissen: Rechte nachträglich wieder einzuschränken ist deutlich aufwendiger als sie von vornherein eng zu fassen. Oft hängen an einer einmal erteilten Berechtigung inzwischen Abläufe, die dann erst einzeln nachgezogen werden müssen.

Was Sie konkret prüfen sollten

  1. Bestandsaufnahme. Welche KI-Werkzeuge sind im Betrieb tatsächlich im Einsatz? Erfahrungsgemäß sind es mehr, als die Geschäftsführung weiß.
  2. Berechtigungen ansehen. In Microsoft 365 lässt sich zentral auslesen, welche Anwendungen Zugriff auf Postfächer, Dateien und Kalender haben. Das ist eine Liste — keine Diskussion.
  3. Schreibrechte hinterfragen. Lesen ist selten das Problem. Schreiben, Löschen und Versenden sind es.
  4. Eine Regel festlegen. Wer darf neue KI-Dienste freischalten? Schon eine einzige Zuständigkeit verhindert den größten Teil der Fälle.
  5. Geschäftstarife nutzen. Sie sind meist nicht viel teurer, regeln die Datenverarbeitung aber vertraglich sauber.

Ein Hinweis in eigener Sache

Wir sagen das offen, damit es später keine Überraschung gibt: Schäden und Störungen, die durch den Einsatz von KI-Systemen oder durch selbst erteilte Berechtigungen entstehen, sind nicht Bestandteil unseres Wartungsvertrags. Art und Umfang solcher Vorfälle lassen sich schlicht nicht kalkulieren — ein gelöschter Ordner ist in zehn Minuten zurückgeholt, eine über Wochen unbemerkt veränderte Struktur beschäftigt uns Tage. Solche Arbeiten rechnen wir deshalb gesondert ab.

Umgekehrt gilt genauso: Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte sinnvoll und sicher sind, schauen wir uns das gemeinsam an, bevor etwas passiert. Diese Beratung gehört zur normalen Betreuung dazu.

Häufige Fragen

Sollten wir KI im Betrieb einfach verbieten?

Davon raten wir ab. Verbote führen in der Praxis dazu, dass die Werkzeuge trotzdem genutzt werden — dann aber über private Zugänge, an der IT vorbei und ohne jede Kontrolle. Besser ist ein freigegebener, vertraglich sauber geregelter Zugang plus eine klare Ansage, was hineingehört und was nicht.

Woran erkennen wir, welche KI-Anwendungen Zugriff auf unsere Daten haben?

In Microsoft 365 lässt sich zentral auslesen, welche Anwendungen Berechtigungen auf Postfächer, Dateien und Kalender besitzen. Wir machen das im Rahmen einer Bestandsaufnahme — bei einem typischen Betrieb ist das eine Sache von etwa einer Stunde und bringt fast immer Einträge zutage, die niemand mehr auf dem Schirm hatte.

Dürfen wir Kundendaten in eine KI eingeben?

Das hängt vom Dienst und vom Vertrag ab. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne geklärten Verarbeitungsort sollten personenbezogene Daten grundsätzlich nicht hinein. Mit einem Geschäftstarif und entsprechendem Vertrag sieht die Lage anders aus. Im Zweifel klären wir das vorher — nachträglich lässt sich eine Übermittlung nicht zurücknehmen.

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Betriebe aus Eppertshausen, Dieburg und der Region — die Erstberatung kostet nichts.