Digitaler Kassenbon ab 2028? Was der Gesetzentwurf für Ihre Kasse bedeutet
Das Bundesfinanzministerium plant, die Pflicht zum Papierbon zu streichen und den Beleg digital bereitzustellen, etwa per QR-Code. Was im Entwurf steht, was noch offen ist und was Sie jetzt vorbereiten können.
Veröffentlicht am 9. Oktober 2026 · Lesezeit rund 6 Minuten · von Silz-Networks, IT-Systemhaus in Eppertshausen

Stand: 9. Oktober 2026. Es geht um einen Gesetzentwurf, nicht um geltendes Recht. Inhalte und Termine können sich im weiteren Verfahren ändern. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es Neuigkeiten gibt.
Was geplant ist
Im Sommer 2026 wurde ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums bekannt, der die Belegausgabepflicht neu fasst. Nach den Medienberichten dazu ist der Kern:
- Der Papierbon ist nicht mehr der Standard. Die Pflicht, einen Papierbeleg auszugeben, soll zum 1. Januar 2028 entfallen.
- Der Beleg bleibt Pflicht, nur digital. Stattdessen soll der Beleg bereitgestellt werden, zum Beispiel als QR-Code auf dem Kundendisplay der Kasse oder per E-Mail. Die Kundschaft scannt den Code, ohne dafür eine eigene App des Geschäfts zu brauchen.
- Papier gibt es weiter auf Wunsch. Wer einen Papierbeleg möchte, soll ihn weiterhin bekommen.
- Eine Kassenpflicht für größere Betriebe. Parallel soll für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben werden. Bisher gibt es keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse zu benutzen. Wer eine einsetzt, muss aber die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung einhalten.
Beim Datum der Kassenpflicht widersprechen sich die Berichte: Einige nennen den 1. Januar 2027, andere 2028. Wir legen uns hier nicht fest, bis ein beschlossener Gesetzestext vorliegt.
Wie weit das Verfahren ist
Der Entwurf ging im August an die Verbände zur Stellungnahme, die Frist lief bis zum 13. August. Ein Gesetz ist das noch nicht. Zu einem Kabinettsbeschluss oder einem Termin im Bundestag haben wir keine bestätigten Angaben gefunden. Das Ministerium hält laut Berichten an dem Vorhaben fest, will damit Transparenz schaffen und den Finanzämtern die Prüfung erleichtern.
Die Kritik
Aus der Wirtschaft kommt Widerspruch. Der Handelsverband Deutschland, das Bäckerhandwerk und der Hotel- und Gaststättenverband kritisieren, dass die Bonpflicht nicht abgeschafft, sondern nur digital umgestellt werde. Der Koalitionsvertrag habe anderes versprochen. Der Handelsverband befürchtet außerdem Investitionen für kleine Betriebe, die neue Kassen mit Kundendisplay anschaffen müssten.
Das Ministerium rechnet dagegen nicht mit vielen Neuanschaffungen, weil moderne Kassen meist schon ein Kundendisplay haben. Verbraucherschützer warnen vor Datenschutzproblemen, falls Händler den digitalen Bon an eigene Kunden-Apps koppeln und daraus Profile bilden.
Was das für Ihren Betrieb heißt
Sie müssen heute nichts überstürzen. Es lohnt sich aber, drei Dinge zu klären, bevor der Entwurf Gesetz wird:
- Hat Ihre Kasse ein Kundendisplay? Ist es nicht vorhanden, wäre der QR-Code am Display der naheliegende Weg. Prüfen Sie, ob sich eines nachrüsten lässt.
- Wird Ihre Kassensoftware weiterentwickelt? Ob eine Kasse einen digitalen Beleg unterstützt, entscheidet die Software. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob und wann er das vorsieht und ob Updates im Vertrag enthalten sind.
- Ist Ihre TSE aktuell und gemeldet? Wer ohnehin eine elektronische Kasse betreibt, sollte Sicherheitseinrichtung, Meldung beim Finanzamt und Datenexport im Griff haben. Das gilt unabhängig vom Entwurf.
Der digitale Kassenbon ist schon heute möglich
Eine Pflicht gibt es noch nicht, die Technik aber schon. Moderne Kassensoftware kann den Beleg auf das Smartphone der Kundschaft bringen. Bei den Kassen von ETRON, die wir als Partner vor Ort einrichten, läuft das über die Anbindung an anybill. Das spart Thermopapier und Müll und ist für viele Kundinnen und Kunden bequemer.
Wie ein digitaler Bon am Ende gesetzlich ausgestaltet sein muss, steht erst mit dem verabschiedeten Gesetz fest. Wir versprechen deshalb nicht, dass heute eingesetzte Lösungen jede spätere Vorgabe erfüllen. Wir sagen Ihnen aber ehrlich, was Ihre Kasse schon kann und wo nachgerüstet werden müsste. Mehr dazu auf unserer Seite zu Kassensystemen.
Der Datenschutz-Punkt
Die Warnung der Verbraucherschützer ist auch für Sie als Betrieb relevant. Ein QR-Code, den die Kundschaft ohne Konto und ohne App scannt, ist unkompliziert. Wird der digitale Bon dagegen mit Kundenkonten oder einer eigenen App verknüpft, entstehen personenbezogene Daten, für die Sie eine Rechtsgrundlage und eine Information der Betroffenen brauchen. Ob und wie Sie das nutzen, sollten Sie bewusst entscheiden und bei Bedarf mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten klären.
Und die IT dahinter?
Ein digitaler Bon braucht eine stabile Verbindung zwischen Kasse, Display und Internet. Fällt das WLAN aus oder streikt die Leitung, steht die Kasse. Wer an der Kasse auf digitale Belege setzt, sollte deshalb auch Netzwerk und Absicherung im Blick haben. Dazu passen unsere Leistungen zu IT-Infrastruktur und Netzwerk.
Quellen
Dieser Beitrag beruht auf eigener Auswertung der folgenden Berichte über den Gesetzentwurf. Den Entwurfstext selbst haben wir nicht eingesehen.
- beck-aktuell: Digitale Kassenzettel sollen Papierbelege ablösen (23. Juli 2026)
- ZDFheute: Der Kassenbon soll digital werden
- Handwerksblatt: Registrierkassenpflicht ab 2028 soll kommen
Hinweis: Das ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Häufige Fragen
Ist die Papierbon-Pflicht schon abgeschafft?
Nein. Es gibt bisher nur einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Solange er nicht beschlossen und verkündet ist, gilt die bisherige Regelung: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt und der Kundschaft angeboten werden, auf Papier oder digital.
Wird die Bonpflicht ganz abgeschafft?
Nach dem Entwurf nicht. Die Pflicht bleibt, der Beleg soll aber digital bereitgestellt werden können, etwa per QR-Code auf dem Kundendisplay. Papier soll weiterhin auf Wunsch ausgegeben werden. Genau das kritisieren Wirtschaftsverbände, weil der Koalitionsvertrag eine vollständige Abschaffung vorsah.
Brauche ich ab 2028 eine neue Kasse?
Das lässt sich heute nicht pauschal beantworten. Der Entwurf geht davon aus, dass moderne Kassen mit Kundendisplay kaum ersetzt werden müssen, der Handelsverband sieht das für kleine Betriebe anders. Entscheidend sind die endgültige Gesetzesfassung und die Frage, ob Ihre Kassensoftware den digitalen Beleg unterstützt. Fragen Sie Ihren Anbieter und lassen Sie uns bei Bedarf Ihre Kasse prüfen.
Für wen soll die Kassenpflicht gelten?
Laut Entwurf für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Das Startdatum wird in den Berichten uneinheitlich mit 2027 oder 2028 angegeben. Bisher besteht keine allgemeine Pflicht zur elektronischen Kasse. Ob und ab wann die Regel Ihren Betrieb betrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich digitale Kassenbons schon jetzt anbieten?
Technisch ja, wenn Ihre Kassensoftware das unterstützt. Bei ETRON-Kassen ist das über die Anbindung an anybill möglich. Der Papierbeleg bleibt dabei weiter eine Option für Kundinnen und Kunden, die ihn möchten.
